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Deutsches Sportabzeichen

AUSDAUER Radfahren

Einordnung und Zielgruppe

Das 5-km-, 10-km- bzw. 20-km-Radfahren wird im Deutschen Sportabzeichen der Gruppe „Ausdauer“ zugeordnet. Diese Disziplin kann von folgenden Zielgruppen absolviert werden:

Weibliche
Jugend    

Männliche
Jugend

Frauen

Männer

AK 8–9: 5 km

AK 10–17: 10 km          

AK 8–9: 5 km

AK 10–17: 10 km

AK 18–ab 90: 
20 km

AK 18–ab 90: 
20 km

Sicherheitsaspekte, sportfachliche Regelungen und praktische Hinweise für die Prüfungen im Deutschen Sportabzeichen  

Bestimmungen: 
Bahnart bzw. Streckenführung sind beliebig. Die Strecke soll möglichst eben, also ohne Steigung/Gefälle (niveaugleich) und ohne Verkehrseinflüsse sein. Es muss sichergestellt sein, dass Start und Ziel auf gleicher Höhe liegen. Die Leistungsanforderungen können nicht auf einem Fahrradergometer erbracht werden. GPS-Vermessung der Strecke ist erlaubt.

Material: Es kann jedes Fahrradmodell benutzt werden. Auch bei ausgeschaltetem Elektroantrieb sind Elektrofahrräder (E-Bike; Pedelec) nicht zugelassen.

Sicherheitshinweis: Zum eigenen Schutz wird dringend empfohlen, beim Training und bei den Prüfungen einen Helm zu tragen. Die Leistungsanforderungen können nicht auf einem Fahrradergometer erbracht werden. 

Hinweis: Aufgrund des hohen logistischen Aufwands kann das Absolvieren der Radstrecken auch im Rahmen einer öffentlichen Radsport-Veranstaltung erfolgen. Zur Anerkennung in der Disziplingruppe „Ausdauer“ muss dem DSA-Prüfer eine Urkunde mit Zeitangabe oder eine online zur Verfügung gestellte Ergebnisliste vorgelegt werden (siehe Kapitel 7 im Prüfungswegweiser).