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Hilfsprogramme im Kontext der Pandemie

Das Land NRW ermöglicht derzeit vier Hilfsprogramme für den organisierten Sport, die über den Landessportbund NRW abgewickelt werden.

1. Soforthilfe Sport des Landes NRW

Die "Soforthilfe Sport" kann seit dem 16. September 2021 bis zum 31.12.2021  beantragt werden.

Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .

2. Coronahilfe Profisport NRW

Seit dem 01.11.2020, können Anträge über das Förderportal des Landessportbundes für die Coronahilfe Profisport NRW gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine oder Spielbetriebsgesellschaften der Vierten Ligen, die aufgrund des Corona-bedingten Entfalls von Ticketeinnahmen in eine wirtschaftliche Notsituation geraten. Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil dieses durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen. Die Hilfe wird ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto gewährt und ist auf maximal 60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800 TSD Euro begrenzt. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .

3. „Extra-Zeit für Bewegung“

Um pandemiebedingten Bewegungsdefiziten entgegenzuwirken, hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW dem LSB NRW ein Budget von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um ein entsprechendes Förderprogramm für seine Mitgliedsorganisationen und Sportvereine umzusetzen. Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-. Spiel- und Sportangebote mit dem Ziel, motorische Defizite sowie gesundheitliche und soziale Potenzialentwicklung von Schüler*innen aller allgemeinbildenden Schulformen (1. – 13. Jahrgangsstufe) auszugleichen.

Diese sportpraktischen Maßnahmen sollen in Kooperation mit Sportvereinen „vor Ort“ angeboten und durchgeführt werden. So können u. a. bestehende Kooperationen, die aufgrund der Corona-Pandemie geruht haben, wieder neu belebt und intensiviert werden. Das Programm bietet darüber hinaus die besondere Chance, über die neuen Angebote auch Kinder und Jugendliche zu gewinnen, die nicht bereits über Vereinsangebote erreicht werden.

Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und findet an mindestens einem Tag mit 6 Zeitstunden (alternativ auch an mehreren Tagen mit mindestens 90 Minuten pro Einheit) statt. Das Angebot wird mit max. 500 Euro pro Tag (6 Stunden) bezuschusst. Für Teilnehmer*innen sowie Übungsleiter*innen der Maßnahmen besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherung des LSB NRW.

Die Beantragungen für Sportvereine, Bünde und Verbände läuft über das Förderportal des LSB. Für Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe außerhalb des organisierten Sports, wird ein alternatives Verfahren angeboten.

Weitere Informationen rund um die Extra-Zeit, das Förderverfahren sowie Beispiele für Angebote finden Sie unter: https://www.sportjugend.nrw/service/extra-zeit-fuer-bewegung

4. Sonderprogramm "Coronahilfe Breitensport NRW"

Mit dem neu aufgelegten Programm unterstützt die Landesregierung die rund 9.000 Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die pandemiebedingte Mitgliederverluste zu verzeichnen haben und nun vor der Herausforderung stehen, ihren Übungsbetrieb trotz geringerer Einnahmen wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben.
Aus dem Programm „Coronahilfe Breitensport NRW“ können diese Sportvereine nun auf Antrag eine Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied erhalten. Abzüglich eines Sockelbetrages von 1.000 Euro wird die Hälfte des so errechneten Betrages zur Milderung der Einnahmeverluste sofort ausgezahlt. Gewinnt der Verein Mitglieder zurück, wird dies im Frühjahr 2022 mit einer entsprechenden Auszahlung der zweiten Hälfte honoriert. 

Die Mittel können ab dem 27. September 2021 über das »Förderportal des Landessportbundes NRW beantragt werden.

Weitere Infos finden Sie hier: Bitte hier klicken!

„Extra-Zeit zum Lernen in NRW“

Das Schulministerium fördert unter dem Titel „Extra-Zeit zum Lernen in NRW“ außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote zum gezielten Ausgleich der individuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Schüler*innen. Entsprechende Angebote werden bis zum Ende der Sommerferien 2022 gefördert und können in der Woche, am Wochenende und/oder in den Ferien stattfinden.

Der organisierte Sport hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, sich bei den Fördermöglichkeiten von Gruppenangeboten zur individuellen fachlichen Förderung und Potenzialentwicklung für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 13 einzubringen.

Bei diesem Angebot sind u. a. Träger der freien Jugendhilfe antragsberechtigt, also auch die Jugendorganisationen und -abteilungen der Sportbünde, -verbände und -vereine.

Inhaltlich können gemäß Förderrichtlinie z. B. Elemente aus folgenden Bereichen aufgegriffen werden:

 

  • Angebote zum sozialen, motorischen und sprachlichen Lernen
  • Aktivitäten und Maßnahmen zur Ermöglichung von Selbstwirksamkeitserfahrungen
  • Vermittlung von Lernstrategien und Strategien zum selbstregulierten Lernen

Die Angebote sollen Verknüpfungen von fachlichen Lerngelegenheiten mit Elementen der Potenzialentfaltung und Persönlichkeitsbildung schaffen (z. B. in Form von pädagogisch ausgerichteten Exkursionen und Freizeitangeboten).

Ein Gruppenangebot umfasst 8 – 15 Teilnehmer*innen, findet an mindestens einem Tag mit 6 Zeitstunden (alternativ an 2 Tagen mit jeweils 3 Zeitstunden) statt und wird mit 400 Euro pro Tag bezuschusst, wenn mindestens 500 Euro Gesamtkosten nachgewiesen werden (es ist ein Eigenanteil an den Kosten von 20 Prozent zu erbringen).

Weitere Informationen, die entsprechenden Förderrichtlinien und die Antragsformulare sind zu finden unter https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/extra-zeit-zum-lernen-nrw

Weitere Fördermöglichkeiten für Vereine

Aktuell gibt es weitere Programme aus Bundes- und Landesmitteln, die dazu beitragen sollen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Zwei davon richten sich explizit an gemeinnützige Sportvereine als Antragsteller:

 

  • Im Rahmen der „Kampagne zur (Wieder-)Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für Bewegung und Sport nach Corona“ werden 2021 und 2022 Aktionstage zur Gewinnung von Kindern und Jugendlichen für den Vereinssport gefördert. Weitere Infos finden Sie hier.
  • Über das Programm „Neustart miteinander“ können Zuschüsse für 2021 durchgeführte, ehrenamtlich getragene Veranstaltungen zur Stärkung des Gemeinwesens beantragt werden.

Einen Überblick über diese beiden Programme (und über das Programm "Extra-Zeit für Bewegung") finden Sie hier.

Außerordentliche Wirtschaftshilfen des Bundes

Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier

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