Vorlesen

Einberufung der Mitgliederversammlung

Muster für die Einberufung einer Mitgliederversammlung

Muster für die Einberufung einer Mitgliederversammlung

An alle Mitglieder

Mitgliederversammlung 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie gem. § 9 Abs. 4 der Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2015 ein. Die Mitgliederversammlung findet statt am

Freitag, den 30. Januar 2015, 19:30 Uhr

im Vereinsheim Horster Str. 286, 45968 Gladbeck

Es wird folgende Tagesordnung vorgeschlagen:


  1. Eröffnung und Begrüßung

  2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

  3. Wahl eines Protokollführers

  4. Feststellung der Tagesordnung

  5. Feststellung der anwesenden Stimmen

  6. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 20. November 2014

  7.  Berichte
    - des 1. Vorsitzenden
    - des Sportwartes
    - der Schatzmeisterin
    - des Jugendwartes

  8. Aussprache über Berichte

  9. Bericht der Kassenprüfer
    '
  10. Entlastung des Vorstandes und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014

  11. Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Jahr 2015

  12. Wahl der Kassenprüfer und der Ersatzkassenprüfer

  13. Beschlussfassung über Satzungsneufassung
    Der Satzungsentwurf liegt der Einladung bei. Der Satzungsentwurf ist vorab dem Finanzamt zur Prüfung überreicht worden. Der anliegende Satzungsentwurf erfüllt die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen. Das zuständige Registergericht hat den Entwurf geprüft und hat keine Bedenken. Die aktuelle Satzung ist auf der Homepage des Vereins eingestellt.

  14. Beschlussfassung über eingereichte Anträge

  15. Ehrung des Mitgliedes Achim Schneider

  16. Verschiedenes


Dieser Einladung sind folgende Tagungsunterlagen beigefügt:

  1. Satzungsentwurf (Anlage zu TOP 12)

  2. Kassenbericht und Entwurf Haushalt 2015

  3. Bericht des Vorsitzenden

  4. Bericht der Schatzmeisterin

  5. Bericht des Jugendwartes

  6. Bericht des Sportwartes

  7. Bericht der Kassenprüfer

Gem. § 9 Abs. 4 der Satzung erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung zwei Wochen vor dem Versammlungstermin. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand schriftlich mit Begründung spätestens eine Woche vor dem Versammlungstermin eingereicht werden.

Mit herzlichen Grüßen

Vorsitzender

Verschaffen Sie sich einen Überblick!

Die aktuellen Qualifizierungsgelegenheiten finden Sie hier!