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Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2026 und damit auch die Minijobgrenze

Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ein Jahr später, zum 01.01.2027, erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro.

Diese Änderungen betreffen alle Arbeitnehmer*innen, also auch Mini- und Midijobber*innen. Die Mindestlohnkommission hatte die Erhöhungen im Juni 2025 vorgeschlagen, anschließend hat die Bundesregierung sie per Verordnung beschlossen.

Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze der Minijobs dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Wenn sich der Mindestlohn erhöht, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. So wird sichergestellt, dass die Arbeitszeit bei einem höheren Stundenlohn nicht gekürzt werden muss. Die Berechnung der Verdienstgrenze erfolgt nach der Formel:

Mindestlohn x 130/3

Das Ergebnis wird auf volle Eurobeträge aufgerundet.

Beispiel:

Minijobgrenze 2026 = 13,90€ x 130/3 = 602,33 €, aufgerundet = 603 €

Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze verändert sich auch die untere Grenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich, sog. Midi-Jobs. Sie liegt ab dem 01.01.2026 bei 603,01 € brutto pro Stunde, die obere Grenze bleibt unverändert bei 2.000 Euro.

Weitere Informationen im Bereich "Bezahlte Mitarbeit"

Autor: Dietmar Fischer

Bild: LSB NRW/ Andrea Bowinkelmann

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