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Verbesserter Versicherungsschutz für den Sport

Der Sportversicherungsvertrag zwischen den Versicherungspartnern Sporthilfe NRW e.V. und ARAG bildet seit Jahrzehnten die Basis für einen umfassenden Schutz der Vereine, Bünde und Verbände, ihrer Funktionsträger und aktiven und passiven Sportler. Seitdem hat er viele Veränderungen und Anpassungen erfahren – in diesem Winter ist es wieder so weit.

Manchmal überholt die Realität das Vertragswerk. Denn überall verändert sich der Sport: Rechtlich selbstständige Abteilungen werden in den Vereinen immer öfter Thema, Sport- und Spielgemeinschaften werden immer häufiger. Die Kooperation der Vereine mit Schulen und anderen Partnern intensiviert sich weiter.

Längst wurden Veränderungen und Erweiterungen des Versicherungsschutzes nötig – die letzte Überarbeitung des Sportversicherungsvertrages stammte aus dem Jahr 2012. Auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren die Vertragspartner zunächst durch regelmäßige Absprachen. Langfristig müssen solche vertragsbegleitenden Absprachen in den Sportversicherungsvertrag der Sporthilfe NRW aufgenommen werden.

Im ersten Halbjahr 2017 fand sich eine Arbeitsgruppe zusammen, die Verbesserungen, Ergänzungen und Klarstellungen im Sportversicherungsvertrag erarbeitet hat. Sie bestand aus Vertretern der Sporthilfe NRW, dem LSB-Vorstandsvorsitzenden und Präsidiumsmitglied der Sporthilfe NRW Dr. Christoph Niessen, dem Versicherungsmakler Himmelseher, der ARAG, Vereinspraktikern und -beratern. Alle Änderungen sind zum Vorteil der Versicherten – und dies ohne Beitragserhöhung. Das war besonders Dr. Niessen ein persönliches Anliegen: „Die Aufgaben des Sportes verändern sich, die Lebenswirklichkeit der Menschen auch. Wir müssen ständig aktualisieren, um keine Lücken entstehen zu lassen.“

Die Verbesserungen durchziehen alle Vertragsbereiche: die versicherten Organisationen und Personen, die Unfall- und Haftpflichtversicherung, die Vertrauensschadenversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz wurde merklich ausgeweitet: Zum Beispiel erhalten nun auch rechtlich selbstständige Abteilungen (auch ohne eigene LSB-Vereinskennziffer) in einem versicherten Hauptverein Versicherungsschutz, ebenso Sport- und Spielgemeinschaften als GbR oder gGmbH.

Andere Bereiche wurden modernisiert: So wird etwa in der Unfallversicherung bei der Todesfallleistung nicht länger zwischen Verheirateten und Nicht-Verheirateten unterschieden. Das war schlicht nicht mehr zeitgemäß. Bei der Rechtsschutzversicherung wurden Pedelecs (E-Bikes bis 0,25 kW) mit einbezogen.

Versicherungssummen wurden angepasst, sprich erhöht: Vormals gab es z. B. bei Mietsachschäden eine Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen, die Versicherung deckte bei beweglichen Sachen maximal einen Schaden bis zu 50.000 Euro ab. Die Unterscheidung wurde abgeschafft, die Versicherungssumme beträgt hierbei jetzt generell bis zu 250.000 Euro. Unser letztes Beispiel soll der Schlüsselverlust sein: Lag die Versicherungssumme bisher bei höchstens 2.600 Euro, ist sie nun auf bis zu 10.000 Euro angehoben worden und Codekarten wurden mit einbezogen.

Welche Sparten deckt die Sportversicherung der ARAG ab?

Welche Sparten deckt die Sportversicherung der Sporthilfe NRW e.V. ab?

Enthalten sind:

  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Krankenversicherung

Die Sportversicherung ist eine Beihilfe für die Solidargemeinschaft aller Sportorganisationen und Sportler in NRW. Sie ist in hohem Maße werthaltig und hilfreich, kann aber nicht die private Vorsorge des Einzelnen ersetzen. Leistungen im Rahmen der Unfallversicherung stehen insbesondere für schwerwiegende Unfälle zur Verfügung, nicht für geringe gesundheitliche Schäden.

Die häufigsten Schadensfälle sind Unfälle und Haftpflichtschäden. Die Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht nur den Schadenausgleich, sondern auch die oft erheblichen Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Den kompletten Versicherungsschutz können Sie auf den Internetseiten der Sporthilfe NRW (www.sporthilfe-nrw.de) oder der ARAG (www.arag-sport.de) einsehen. In Kürze werden auch über die Stadt- und Kreissportbünde VIBSS-Infoveranstaltungen oder KURZ UND GUT – Seminare über den Versicherungsschutz im Sport einschließlich der Neuerungen des Sportversicherungsvertrages angeboten. Und für alle Fälle ist das Versicherungsbüro der Sporthilfe NRW in Lüdenscheid der gewohnte und bewährte Ansprechpartner.

Das virtuelle Versicherungsbüro der ARAG Sportversicherung

Hier finden Sie alles zum Thema Sportversicherung, Schadenanzeigen, Versicherungsanträge und Merkblätter- und das rund um die Uhr. Im virtuellen Versicherungsbüro können Sie u.a. Sportschadenanzeigen ausfüllen und Zusatzversicherungen beantragen. Das Merkblatt zur Sportversicherung kann angesehen, ausgedruckt und herunter geladen werden. Zusätzlich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Sportversicherungsverträgen.

Kontakt

ARAG Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e.V.
Paulmannshöher Str. 11a
58515 Lüdenscheid 
Tel.  02351 9 47 54-0
Fax: 02351 9 47 54 50
E-Mail: vsbluedenscheid@arag-sport.de

Alles zu den Themen Sportversicherung, Schadenanzeigen, Versicherungsanträge etc.

Die VBG ist der für den Sport zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung.

Die aktuellen Qualifizierungsgelegenheiten finden Sie hier!