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Praxisbeispiele Sportstättenbau

TVH Sporttreff des TV 1968 Hambrücken e.V.

Inhaltliche Konzeption der Sportanlage

Mit der Einweihung des neuen hochfunktionalen Fitness- und Gymnastikzentrums hat der 855 Mitglieder zählende Turnverein Hambrücken entscheidende Weichen für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Mehrspartenvereins gestellt.

Ein ausführlicher Artikel zu diesem erfolgreichen Sportstättenbauprojekt erschien im Magazin "SPORT in BW" im April 2015.

Raum- und Flächenkonzept

  • Gebäude 31 x 16m
  • 120m2 Fitnessraum
  • 154m2 Gymnastikhalle
  • 16m lange Spiegelwand

Nutzung der Flächen und Räume

  • Schulungsräume
  • Gymnastik- und Fitnessübungen
  • Kraftraum
  • Küche
  • Geschäftsstelle des TVH

Städtebauliche Verortung

Das Gymnastik- und Fitnesscenter liegt relativ zentral in der Geimeinde Hambrücken, ca. 30km entfernt von der Großstadt Karlsruhe.

Besonderheiten

Die Halle ist vor allem durch ehrenamtliche Arbeit der Vereinsmitglieder entstanden, die insgesamt mehr als 11.000 Stunden leisteten.

Betreiber und Eigentumsverhältnisse

  • Betreiber- und Rechtsform: Die Gemeinde Hambrücken ist im Grundbruch von Hambrücken als Eigentümerin des Grunstücks eingetragen. Das Grundstück wird mit Baubeginn der Erbbauberechtigten bereits zur Nutzung übergeben.
  • Miet- und Pachtverhältnisse: Es existiert eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde Hambrücken und dem TV Hambrücken 1968 e.V. Der Verein ist aufgrund des Erbbauvertrages nutzungsberechtigt und zahlt der Gemeinde eine jährliche Pauschale.
  • Inbetriebnahme: 2013
  • Bauherr der Baumaßnahme: TV 1968 Hambrücken e.V.

Sportstättenfinanzierung

  • Investitionskosten: 488.000 Euro
  • Betriebskosten: Liegen zur Zeit noch nicht vor.
  • Einnahmen: Mitgliederbeiträge, Mieteinnahmen
  • Personalausstattung: Die Anlage wird durch lizensierte Fitnesstrainer und ehrenamtliche Helfer geführt.

Kontakt

TV Hambrücken 1968 e.V.
Pfarrer-Graf-Straße 3A
76707 Hambrücken
Telefon: 07255 / 1001
E-Mail: vorstand@tvhambruecken.de
Homepage: www.tvhambruecken.de

Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.

Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.