Internetsponsoring (auch Onlinesponsoring) ist die Gewährung des Rechts zur werblichen Nutzung der vereinseigenen Internet-Homepage oder zur Einbindung auf den Social Media-Präsenzen des Vereins durch einen Sponsor gegen Zahlung eines Entgeltes oder Gewährung eines geldwerten Vorteils.
ABC DES SPONSORINGS
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- Name des Begriffes: Internetsponsoring
- Beschreibungen des Begriffes:
Recht zur werblichen Nutzung der vereinseigenen Homepage oder zur Einbindung auf den Social Media-Präsenzen des Vereins durch einen Sponsor
Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?
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