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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Kosten der privaten Lebensführung
Beschreibungen des Begriffes:

Sponsoringaufwendungen, die nicht als Betriebsausgaben oder als Spenden eingeordnet werden, sind steuerlich nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung.

Sponsoringaufwendungen, die nicht als Betriebsausgaben oder als Spenden eingeordnet werden, sind steuerlich nicht abziehbare Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG). Leistungen eines Sponsors an einen Sportverein, die aus persönlichen, privaten Motiven erfolgen und die sich aus dessen wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Stellung heraus ergeben sind nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung.

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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