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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Vereins-Homepage
Beschreibungen des Begriffes:

Ein Sportverein sollte auf seiner Webseite eine Rubrik für seine Sponsoren, Kooperationspartner und Medienpartner einrichten. Zum einen können dort die Sponsorenlogos eingebunden und mit der Homepage des Sponsors verlinkt werden.

Ein Sportverein sollte auf seiner Webseite eine Rubrik für seine Sponsoren, Kooperationspartner und Medienpartner einrichten. Zum einen können dort die Sponsorenlogos eingebunden und mit der Homepage des Sponsors verlinkt werden. Zum anderen können dort der Sponsor und die Hintergründe bzw. Bausteine seines Engagements vorgestellt werden.

Im Gegenzug sollte der Sponsor das Logo des Sportvereins auf seiner Homepage integrieren und mit der Vereins-Homepage verlinken.

Durch die gegenseitige Verlinkung von Sponsoren- und Vereinswebseite können sich die Internetnutzer sehr schnell über den jeweiligen Partner informieren.

Die Integration eines Sponsorenlogos auf der Vereins-Homepage ist für den Verein steuerlich unschädlich. Der Sportverein nimmt nicht aktiv an der Umsetzung einer Werbemaßnahme des Sponsors teil, sondern weist lediglich auf dessen Unterstützung hin.

Wenn das Sponsorenlogo durch einen Link mit der Webseite des Sponsors verknüpft wird, entsteht für den Sportverein ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Die Finanzverwaltung vertritt hier die Meinung, dass der Sportverein an der Umsetzung der Werbemaßnahme aktiv mitwirkt.

Die Integration von Sponsorenlogos auf der Vereins-Homepage ist ein Standardbaustein bei Sponsoringvereinbarungen.

Praxisbeispiel: 

  • Einbindung des Hauptsponsors auf der Homepage des TBV Lemgo 

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