Sinn ist es, Arbeit- und Dienstgebern in einem höheren als dem bisherigen Umfang die Möglichkeit zu geben, zu eruieren, ob Stellenbewerber bzw. Mitarbeiter wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.
Sinn ist es, Arbeit- und Dienstgebern in einem höheren als dem bisherigen Umfang die Möglichkeit zu geben, zu eruieren, ob Stellenbewerber bzw. Mitarbeiter wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind.