Betriebsführung
Pflege der Sportstätten
Die Pflege von Sportgeräten sowie die Unterhaltung und Wartung von Hallenausstattungen und Außenanlagen erfordert aus sportfachlichen und sicherheitstechnischen Gründen die besondere Aufmerksamkeit der Betreiber von Sportanlagen. Diese Aufgabe muss auch in Zeiten schwieriger Haushaltssituationen verantwortungsvoll gewährleistet sein. Wenn jedoch bei gleich bleibender Nutzungsintensität Pflegeleistungen reduziert, Wartungsarbeiten und Ersatz- bzw. Neubeschaffungen auf einen späteren Zeitpunkt aufgeschoben werden, um Kosten einzusparen, werden diese Aufgaben nicht mehr ausreichend wahrgenommen und die Gefahr besteht, dass häufig dann zu einem späteren Zeitpunkt unverhältnismäßig höhere Investitionen anfallen als bei einer begleitenden Pflege: nur durch eine regelmäßige und qualifizierte Pflege und Wartung kann die Bestandserhaltung sichergestellt werden.
Auch hier gelten die gleichen Grundsätze wie für das Thema Reparatur und Instandsetzung: Jede Sportanlage muss aufgrund der intensiven Nutzung für ein hohes Maß an Sicherheit, Sauberkeit und Hygiene, Funktionsfähigkeit der Einbauten und Geräte garantieren, weil zum einen für die Unversehrtheit der Sporttreibenden und Besucher Sorge getragen werden muss, zum anderen auch ein gutes Image in der Öffentlichkeit eine Existenz sichernde Voraussetzung für ihren Betrieb bildet.
Gleichzeitig ist es wichtig, dass für die Pflege und Wartung der Anlagen verlässliches Personal über die erforderliche Fachkunde verfügt. Sowohl die alltägliche Reinigung als auch die Pflege der Sportgeräte und Ausstattungsgegenstände erfordern Produktkenntnis, Materialkunde, Sorgfalt und auch Kostenbewusstsein in Richtung Werterhalt hinsichtlich der Behandlung der Geräte und Materialien. Gleichzeitig müssen auch regelmäßige Sichtungs- und Wartungsgänge durchgeführt werden, um neben der Sauberkeit und Hygiene auch die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Ausstattungsgegenständen zu überprüfen. Auch hier sollte nach den Empfehlungen, wie sie im Kapitel Reparatur und Instandsetzung aufgeführt sind, verfahren werden.
Bei der Vergabe von Pflege- und Wartungsaufgaben empfiehlt es sich, erfahrenes Personal oder Fachfirmen zu beauftragen. Unzureichend geschulte Firmen können nicht Gewähr leisten, dass den Produktanforderungen entsprochen wird und die behandelten Einrichtungsgegenstände und Geräte den Bestimmungen entsprechen.
In manchen Fällen erfolgt hierfür eine Bezuschussung der Aufwendungen für den Sportverein durch die Kommune: als freiwillige Leistung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Zuschüsse nach den jeweiligen bestehenden Sportförderrichtlinien bei der Sportverwaltung beantragt werden. Häufig enthalten die Zuwendungen zur Unterhaltung im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse auch pauschal einen Anteil für die Pflege und Reparatur der Sportanlagen und deren Ausstattung.
Manche Kommunen gewähren in ihrem Haushaltsetat auch Mittel für Pflegegeräte für den Sportbetrieb, bei denen dann bestimmte Auflagen gelten und der Zweck genau definiert ist, z. B. erst bei einem Mindest-Anschaffungswert (z. B. 500 Euro) wird ein Zuschuss gewährt, weiterhin muss ein Verbleib im Vereinseigentum garantiert sein.