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Betriebsführung

Zielgruppenorientierte Sportanlagennutzung

Multifunktionalität von Sportstätten lässt grundsätzlich eine vielfältige Nutzung der Anlagen und Ausstattung zu; die funktionale Nutzung passiert in der Alltagspraxis jedoch nicht parallel, sondern häufig nur durch eine spezielle Gruppe, die je nach Leistungsniveau, Alter, Geschlecht, körperlicher Fitness, spezifischer Eingeschränktheit im körperlichen Leistungsniveau und Motiven für das Sporttreiben alleiniger Nutzer der Sportanlage ist.

Das betrifft u.a. den Leistungssport: Für die Nutzung durch leistungssportorientierte Zielgruppen ist eine Wettkampfnormierung in Bezug auf Größe und Ausstattung der Sportanlage eine Grundvoraussetzung. Häufige Verfügbarkeit an besonders für Leistungssportler günstigen Trainingszeiten sollte gewährleistet sein sowie begleitende Trainingsmaßnahmen durchführbar sein, wie z. B. Trainingseinheiten in einem Kraftraum.

Die Vielfalt der einzelnen Gruppen im Behindertensport reicht von Faustball- und anderen Ballsportarten bis hin zu Gymnastik- und Tanzangeboten bis hin zu Reha-Angeboten. Für alle Gruppen ist es wichtig, dass sie je nach bestehenden Möglichkeiten alleinige Nutzer der Sportanlage sein können, um im geschützten Bereich ihren Sport ausführen können. Dies empfiehlt sich auch aufgrund spezieller Bewegungsprogramme und bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen und Einschränkungen, aber auch aufgrund kultureller Befindlichkeiten. Zusätzlich ist auch zu bedenken, dass bestimmte Rahmenbedingungen (Ausstattungsmaterialien, Übungsleiter bzw. anwesender Arzt) für spezielle Angebote (Herzsport) zu erfüllen sind.

Ähnliches gilt auch für Bewegungsangebote, z. B. für muslimische Frauen. Aufgrund religiöser Grundsätze sind die Möglichkeiten für diese Frauen, Sport zu treiben, häufig sehr eingeschränkt, weil sie Teile ihres Körpers in der Öffentlichkeit nicht unbedeckt zeigen dürfen. Daher müssen Sportangebote, die von muslimischen Frauen besucht werden sollen - und oft bestimmt der Ehemann oder das männliche Familienoberhaupt mit - unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne die Möglichkeit des Zutritts für andere Personen, abgeschirmt stattfinden können.

In vielen Kommunen finden in Hallenbädern geschlossene Angebote für spezielle Zielgruppen statt, in denen dann öffentliches Schwimmen parallel nicht möglich ist. So gibt es beispielsweise Badezeiten nur für Frauen, für Behinderte, oder auch für muslimische Frauen. Für letztere ist darauf zu achten, dass auch zufällige Blicke durch die Fenster des Bades nicht möglich sind.

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