Hintergrundinformationen
Agenda 21 und Sportstättenbau
Die Gipfelkonferenz der Vereinten Nationen hat 1992 in Rio festgestellt, dass der Staatengemeinschaft die Folgen unterlassener Zukunftsvorsorge bekannt sind und hat sich deshalb auf die Agenda-21, ein Aktionsprogramm für nachhaltige Entwicklung im 21-Jahrhundert, verpflichtet.
Unter Nachhaltigkeit wird eine Entwicklung verstanden, "die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen". (Brundtland-Kommission für Umwelt und Entwicklung 1987)
Da Sportstätten landschafts-, stadt- und kulturprägender Teil der Städte und Gemeinden sind gelten diese "Agenda-21-Anforderungen" gleichermaßen für geplante und bestehende Sportanlagen- und Einrichtungen.
Die Städte und Gemeinden sind aufgefordert, diesen Anspruch von Nachhaltigkeit in Politik, Stadt- und Raumplanung sowie bei der Gestaltung des Gemeinwesens für sich zu definieren und einzulösen.
Kriterien für Nachhaltigkeit
Beim Bau und Betrieb von Sportstätten sind die Kriterien der Nachhaltigkeit anzuwenden.
Kriterium: Ökologische Verantwortung
Bei der Planung, beim Bau und dem Betrieb einer Sportstätte ist grundsätzlich eine umweltverträgliche Konzeption zu erarbeiten. Dabei ist insbesondere zu beachten:
Ökologisch orientierte Planung
- Flächenschonung durch umweltverträgliche und bedarfsgerechte Sportstättenentwicklungsberatung
- vielfältige unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten einbeziehen
- Erreichung hoher Energieeffizienz
- wohnortnahe Standortwahl zur Verkehrsvermeidung
- gute Erreichbarkeit durch ÖPNV
- umfeldadäquate Immissionsschutzanwendung
- Reparaturfreundlichkeit
Ökologisch orientiertes Bauen
- Nutzung umwelt- und gesundheitsverträglicher Baustoffe
- sparsamer Einsatz von Materialien
- Nutzung regenerativer Energien
- Einsatz ressourcchenschonender Technik
Ökologisch orientierte Betriebsführung
- flexible und umweltverträgliche Bestandspflege
- flexible Anpassung an zeitgemäßen Bedarf
- Anwendung effektiver Abfallvermeidungskonzepte
- umweltverträgliche Weiterentwicklung
- Anwendung standardisierter Umweltmanagementsysteme
Ökologisch orientierte Nachnutzung und Entsorgung
- Umbaubarkeit
- Unnutzbarkeit
- Rückbaubarkeit
- Recycelfähigkeit
Kriterium: Ökonomische Tragfähigkeit
Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb einer Sportstätte sind insbesondere zu beachten:
- umfassende Bedarfs- und Standortanalyse
- Abwägung von volkswirtschaftlichem Nutzen und Umwegrentabilität
- folgekostenbewusstes Bauen
- Prüfung von Umnutzungsmöglichkeiten
- Prüfung der Nutzungsoptimierung und Mehrfachnutzung
- Einbindung der DIN als Qualitätssicherungsinstrument
- Kennzahlen als Orientierungshilfe
- Anwendung zeitgerechter Regeln der Baukunst
- Anwendung von Qualitätssicherungssystemen
- Benchmarking
- effiziente Auslastung
- Controllingverfahren und Evaluation
- Nutzer/innengewinnung und -bindung durch Anwendung zeitgemäßer Marketingmethoden
Kriterium: Soziale Gerechtigkeit
Soziale Gerechtigkeit bedeutet in bezug auf Sportstätten, dass die Bedingungen des Sporttreibens an diesem Ort das soziale Miteinander der Menschen fördert.
Die Möglichkeit zur Mitverantwortung und Mitgestaltung der Nutzer/innen soll die Lebens- und Aufenthaltsqualität dieses Ortes erhöhen.
Bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb einer Sportstätte sind insbesondere zu beachten:
Gestalt- und Aufenthaltsqualität
- stadtbildprägende Stimmigkeit
- gelingende Kommunikation intern und mit Kunden
- Wohlfühlatmosphäre
- Sauberkeit und Hygiene
- Helligkeit und Orientierungsfreundlichkeit
Förderung der Eigenverantwortung
- Mitgestaltungsmöglichkeiten
- Ermöglichung von Verantwortungsübernahme
- Gender-Gerechtigkeit
NutzerInnengerechtigkeit und Zielgruppengerichtetheit
- Barrierefreiheit
- Altersspezifische Anforderungen
- Herkunftsspezifische Ansprüche
Umfeldverträglichkeit
- sozialkulturelle Vertretbarkeit
- Sicherheit und Erreichbarkeit
- Immissionsakzeptanz des Umfeldes
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