Gemeinnützige Körperschaften sind zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung und die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen werden durch die Finanzbehörden geprüft.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...
Vereine sind verpflichtet, ihrer Finanzbehörde die Anlage Gem zur Körperschaftsteuererklärung vorzulegen (Formular „Steuerbefreiung von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs. 1 Nr 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG und §§ 51 bis 68 AO)
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...
Nur die Körperschaftsteuererklärung KSt 1 und die Anlage Gem, u.U. auch die Anlage EÜR, sind elektronisch dem Finanzamt zu übermitteln. Weitere Unterlagen sind wie bisher in Papierform dem Finanzamt vorzulegen.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten...
Vereine, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, müssen dem Finanzamt auch eine Vermögensübersicht vorlegen, da die EÜR für sich allein nicht die finanzielle Gesamtlage des Vereins wiedergibt.
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