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Körperschaftsteuer

Beispielrechnung: Gewinn minus Freibetrag mal Steuersatz

Die Haupttätigkeit einer Schatzmeisterin oder eines Vereinskassierers besteht darin, im Laufe eines Geschäftsjahres alle Einnahmen und Ausgaben systematisch zu erfassen. Im Rahmen der Buchführung werden dabei die Geschäftsvorfälle den steuerlichen Tätigkeitsbereichen zugeordnet. 

Für alle Tätigkeitsbereiche werden gesonderte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen vorgenommen; so auch für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hier sollte sich stets ein Überschuss ergeben, da im Falle eines Verlustes der Verlust der Gemeinnützigkeit droht. 

Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro 

Alle wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eines Vereins werden saldiert. Vom verbleibenden Gewinn wird ein Freibetrag von 5.000 Euro abgezogen (vgl. § 24 Körperschaftsteuergesetz). Auf den verbleibenden Betrag, das zu versteuernde Einkommen, fällt 15 % Körperschaftsteuer an. 

Beispiel: Der Verein TuS Beispiel 01 hat folgende Einnahmen und Ausgaben im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb: 

1. Geschäftsbetrieb Verkauf von Speisen und Getränke 

Einnahmen 30.000
Ausgaben 18.000
Überschuss 12.000

  

2. Geschäftsbetrieb Werbung 

Einnahmen 20.000
Ausgaben 4.000
Überschuss 16.000

 

3. Geschäftsbetrieb Verkauf von Sport- und Fanartikeln 

Einnahmen 25.000
Ausgaben 20.000
Überschuss 5.000

 

4. Geschäftsbetrieb Vermietung Sportanlagen an Nichtmitglieder 

Einnahmen 2.000
Ausgaben 3.000
Überschuss -1.000

 

Gesamtüberschuss wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:     32.000 

Abzüglich Freibetrag: 5.00
Zu versteuerndes Einkommen 27.000
Körperschaftsteuer x 15 % 4.050

 

Zurzeit fällt darüber hinaus noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer an: 4.050 x 5,5 % = 222,75 € 

Hinzu kommt die Gewerbesteuer. Vergleiche hierzu den Artikel: 

„Die Gewerbesteuer“