Körperschaftsteuer
Beispielrechnung: Gewinn minus Freibetrag mal Steuersatz
Die Haupttätigkeit einer Schatzmeisterin oder eines Vereinskassierers besteht darin, im Laufe eines Geschäftsjahres alle Einnahmen und Ausgaben systematisch zu erfassen. Im Rahmen der Buchführung werden dabei die Geschäftsvorfälle den steuerlichen Tätigkeitsbereichen zugeordnet.
Für alle Tätigkeitsbereiche werden gesonderte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen vorgenommen; so auch für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hier sollte sich stets ein Überschuss ergeben, da im Falle eines Verlustes der Verlust der Gemeinnützigkeit droht.
Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro
Alle wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eines Vereins werden saldiert. Vom verbleibenden Gewinn wird ein Freibetrag von 5.000 Euro abgezogen (vgl. § 24 Körperschaftsteuergesetz). Auf den verbleibenden Betrag, das zu versteuernde Einkommen, fällt 15 % Körperschaftsteuer an.
Beispiel: Der Verein TuS Beispiel 01 hat folgende Einnahmen und Ausgaben im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb:
1. Geschäftsbetrieb Verkauf von Speisen und Getränke
Einnahmen | 30.000 |
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Ausgaben | 18.000 |
Überschuss | 12.000 |
2. Geschäftsbetrieb Werbung
Einnahmen | 20.000 |
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Ausgaben | 4.000 |
Überschuss | 16.000 |
3. Geschäftsbetrieb Verkauf von Sport- und Fanartikeln
Einnahmen | 25.000 |
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Ausgaben | 20.000 |
Überschuss | 5.000 |
4. Geschäftsbetrieb Vermietung Sportanlagen an Nichtmitglieder
Einnahmen | 2.000 |
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Ausgaben | 3.000 |
Überschuss | -1.000 |
Gesamtüberschuss wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: 32.000
Abzüglich Freibetrag: | 5.00 |
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Zu versteuerndes Einkommen | 27.000 |
Körperschaftsteuer x 15 % | 4.050 |
Zurzeit fällt darüber hinaus noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer an: 4.050 x 5,5 % = 222,75 €
Hinzu kommt die Gewerbesteuer. Vergleiche hierzu den Artikel: