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Die öffentliche Sportverwaltung

Die Länder und Ihre Zuständigkeiten für Belange des Sports

Nach Artikel 30 des Grundgesetzes (GG) ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das GG keine andere Regelung trifft oder zulässt. Die Gewährung von Mitteln durch die öffentliche Hand und die Vergabemodalitäten sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, in der Regel aber durch einen der drei folgenden Punkte festgelegt:

  1. Durch Landesgesetze - Beispiel: Gesetze zur Förderung des Sports im Lande Berlin , Rheinland-Pfalz
  2. Durch Richtlinien zur Förderung des Sports - Beispiel: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des Sports im Bereich des Bayerischen Landessportverbandes e.V.
  3. Durch Richtlinien für die Zuwendung für konkrete Aufgaben - Beispiel: Richtlinien der Behörde für Inneres über die Gewährung von Zuschüssen zum Neubau, Umbau, zur Erweiterung und Grundinstandsetzung vereinseigener Sportstätten.

Vergleiche zwischen den einzelnen Bundesländern sind schwer anzustellen, da Unterschiede in historischen Entwicklungsverläufen, regionalen Besonderheiten, Tradition, finanziellen Rahmenbedingungen nur eine generalisierende und/oder exemplarische Darstellung der Sportförderung der Länder zulassen.

Die Unterschiedlichkeit der Sportförderung kommt auch in verschiedenen Ressortzuständigkeiten der Länder zum Ausdruck. Eine vergleichende Gegenüberstellung der Gesamtaufwendungen für den Sport durch die einzelnen Länder liegt nicht vor, da

  • unterschiedliche Haushaltspläne
  • komplizierte Finanzstrukturen (Länderhaushalte der Stadtstaaten sind zugleich Kommunalhaushalte),
  • unscharfe Abgrenzungen zu anderen Bereichen der Länderhaushalte (Gesundheit, Soziales, Bildung)

eine Gesamtübersicht unmöglich machen.

Die Landessportbünde werden in unterschiedlichem Ausmaß von den jeweiligen Landesregierungen finanziert. Neben Steuergeldern kommt ein Großteil der Sportfördermittel der Länder aus den Erträgen der Toto- und Lottogesellschaften.
In den jeweiligen Landesgesetzen ist die Verwendung der Erträge unterschiedlich geregelt. Von daher ist der Anteil der Lotto-Totomittel sowohl am Gesamtvolumen der Landeshaushalte als auch am Gesamtvolumen der Landessportbünde sehr unterschiedlich.

Informationen zum Mitnehmen

Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.

Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?

Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte