Ohne Mitglieder gibt es keinen Verein. Das Gesetz kennt nur allgemein „das Mitglied“. Die Ausgestaltung der Mitgliedschaft, also die Zusammensetzung und die Aufteilung in unterschiedlichen Mitgliedergruppen und -arten kann und sollte die Satzung regeln.
Die Mitglieder des Vereins haben unterschiedliche Rechte. Diese können in der Satzung differenziert ausgestaltet werden.
Autor*in: Elmar Lumer...
Mitglieder haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Es kann zwischen ungeschriebenen Pflichten, die immer und für alle Mitglieder gelten, und Pflichten, die explizit in der Satzung geregelt sein müssen, unterschieden werden.
Autor*in: Elmar Lumer...
Das Stimmrecht ist das bedeutsamste Mitverwaltungsrecht eines Vereinsmitglieds. Grundsätzlich steht jedem Mitglied eine Stimme zu, die grundsätzlich nur höchstpersönlich und in der Versammlung abgegeben werden kann. Die Vereinssatzung kann allerdings das Stimmrecht anderweitig ausgestalten.
Autor*in: Elmar Lumer...
Neben den allgemeinen Rechten können einzelnen Mitgliedern oder Gruppen, aber auch Nichtmitgliedern, besondere Rechte eingeräumt werden. Hierfür wird die Bezeichnung „Sonderrechte“ verwendet und es ist eine Satzungsgrundlage erforderlich.
Autor*in: Elmar Lumer...
Vielfach haben es Sportvereine auch mit Personen zu tun, die nicht Mitglied des Vereins sind. Je nach Berührungspunkt stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln dann zwischen Verein und Nichtmitgliedern gelten.