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Autor*in: Elmar Lumer...

Der Verein ist zunächst ein theoretisches Konstrukt. Um einen Willen bilden und rechtsverbindlich auftreten zu können, bedarf es Organe. Das Vereinsrecht sieht die Mitgliederversammlung und den Vorstand als Mindestorgane vor. Daneben kann der Verein aber noch weitere Organe vorsehen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Grundsätzlich sieht das Vereinsrecht den Vorstand als Vertretungsorgan des Vereins vor. Daneben gibt es aber auch noch die Möglichkeit, besondere Vertreter zu bestellen. Diese sind ebenfalls zur Vertretung im Rahmen des zugewiesenen Geschäftskreises berechtigt.


Autor*in: Elmar Lumer...

Vielfach sehen Vereins- und Verbandssatzungen Schiedsgerichte vor. Diese haben in der Regel nicht die Funktion eines echten Schiedsgerichts im Sinne der §§ 1025 ff. der Zivilprozessordnung. Vielmehr handelt es sich dabei regelmäßig um einen vereinsinternen vorgeschalteten Instanzenzug, der eine Überprüfung durch staatliche Gericht nicht ausschließt.