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Autor*in: Elmar Lumer...

Die Satzung ist das Grundgesetz des Vereins. Sie enthält die wesentlichen, das Vereinsleben bestimmende Grundentscheidungen und hat damit eine zentrale Bedeutung für den Verein.


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Das Vereinsrecht sieht im BGB vor, dass die Satzung einen Mindestinhalt haben muss. Darüber hinaus ist auch noch ein Sollinhalt vorgesehen. Diese Inhalte reichen aber bei weitem nicht aus, um die Strukturen des Vereins optimal abzubilden und den Verantwortlichen und Organen des Vereins einen Leitfaden an die Hand zu geben.


Autor*in: Elmar Lumer...

Der eingetragene Verein muss einen Namen haben, der sich auch aus der Satzung ergeben muss. Der Name soll sich von den Namen anderer an demselben Ort oder in derselben Gemeinde ansässigen eingetragenen Vereinen deutlich unterscheiden.


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Der Verein benötigt einen Sitz, der in der Satzung benannt werden muss. Der Sitz muss nicht identisch sein mit dem Ort, an den die Verwaltung des Vereins geführt wird. Auch die Zuständigkeit des Finanzamtes orientiert sich nicht in erster Linie an dem in der Satzung angegeben Sitz des Vereins.


Autor*in: Elmar Lumer...

Nach der Definition des Vereins schließen sich die Mitglieder zusammen, um gemeinsam einen Zweck zu verwirklichen. Daher kommt dem Vereinszweck eine entscheidende Bedeutung zu. Dies gilt sowohl in vereinsrechtlicher wie in steuerrechtlicher Hinsicht.


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Manchmal denken Vereine darüber nach, den Zweck, wie er in der Satzung beschrieben ist, zu ändern. Hier ist Vorsicht geboten. Die Zweckänderung stellt keine einfache Satzungsänderung dar, sondern das Gesetz stellt hier hohe Hürden auf.


Autor*in: Elmar Lumer...

Um als gemeinnützige und damit steuerbegünstige Körperschaft anerkannt zu werden, muss die Satzung eines Vereins bestimmte Formulierungen enthalten, die von der Finanzverwaltung vorgegeben sind. Diese sind in einer Mustersatzung enthalten und sollten möglichst wortgetreu übernommen werden.


Autor*in: Elmar Lumer...

Der Erwerb der Mitgliedschaft im Verein ist gesetzlich nicht geregelt. Allerdings verlangt das BGB, das die Satzung eine Bestimmung über den Eintritt der Mitglieder enthalten soll.


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Die Mitgliedschaft im Verein kann aus unterschiedlichen Gründen enden. Die Beendigungstatbestände sollten in der Satzung genannt werden.


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Das BGB enthält nur wenige Aussagen zum Austritt aus dem Verein. Daher ist der Austritt in der Satzung näher zu regeln. Insbesondere Kündigungszeitpunkt und Kündigungsfrist sind konkret zu benennen.


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Wenn der Austritt aus dem Verein nur zu festgelegten Terminen möglich ist, kann das Mitglied den Verein vorher einseitig nur durch einen fristlosen Austritt erreichen. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen möglich und es müssen hierbei bestimmte Voraussetzungen vorliegen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Der Ausschluss ist die rechtliche Möglichkeit des Vereins, die Mitgliedschaft eines einzelnen Vereinsmitglieds zu beenden. Er muss nicht zwingend in der Satzung geregelt sein, jedoch wird dringend angeraten, den Ausschluss in der Satzung zu verankern.


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Als Mitglied eines Vereins haben die Mitglieder auch Rechte. Die Rechte können nach Art ihrer Ausrichtung unterschieden werden. Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Mitglieder die gleichen Rechte haben. Von diesem kann allerdings in der Satzung abgewichen werden.


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Mitglieder haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Neben geschriebenen Pflichten, die sich aus der Satzung ergeben, kennt das Vereinsrecht auch ungeschriebene Pflichten. 


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Gelegentlich müssen Beiträge der allgemeinen Preisentwicklung angepasst werden. Meist handelt es sich dann um Beitragserhöhungen, die im Verein vielfach konfliktbehaftet sind. Dabei sind auch einige rechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere bei rückwirkenden Beitragserhöhungen.


Autor*in: Elmar Lumer...

In vielen Vereinen wird von den Mitgliedern neben der Zahlung eines Geldbeitrages eine Mitarbeit erwartet. Durch die Mitarbeit der Mitglieder lassen sich Kosten reduzieren und damit die Entgeltbeiträge geringer halten. Damit von den Mitgliedern eine Mitarbeit verlangt werden kann, bedarf es einer entsprechenden Satzungsgrundlage.


Autor*in: Elmar Lumer...

Der Jugend kommt im organisierten Sport eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt auch für die Jugend im Sportverein. Dies reicht von der Sportjugend im DOSB über die Sportjugenden der Landessportbünde und Spitzenverbände, über die Sportjugenden in den Stadt- und Kreissportbünden und Landesfachverbänden bis hin zu den Jugendabteilungen in den einzelnen Vereinen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Eine interne Überprüfung der Finanzen des Vereins ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl ist in vielen Vereinen eine interne Revision durch sogenannte Kassenprüfer*innen üblich. Daher sollten Regelungen zur Kassenprüfung in der Satzung verankert werden.