Die öffentliche Sportverwaltung
Grundsätze der staatlichen Sportpolitik
Autonomie des Sports
Verbände und Vereine  genießen einen weiten grundrechtlich abgesicherten Freiheitsraum.  Fundamentale und unabdingbare Prinzipien der Sportpolitik sind  Unabhängigkeit und Selbstverantwortung des Sports. Die Organisationen  sollen ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln und autonom  entscheiden.  
Subsidiarität der Sportförderung
Verbände  und Vereine sollen sich aus eigener Kraft finanzieren. Nur wenn die  Kräfte und Mittel des Sports selbst für die Durchführung der Maßnahmen  nicht ausreichen, können Verbände und Vereine die öffentliche Förderung  des Bundes in Anspruch nehmen.  
Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Da der  Sport autonom ist, versteht sich der Staat als Partner. Die  partnerschaftliche Zusammenarbeit reicht von der Abstimmung im  Konzeptionellen über die Erarbeitung gemeinsamer Vorstellungen, über  konkrete Maßnahmen der Förderung bis hin zu Beteiligung des Sports in  Delegationen bei wichtigen internationalen Konferenzen. 
Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?
