Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Dürfen KI-generierte Inhalte in Vereinsmedien verwendet werden?
Immer mehr Sportvereine setzen auf Künstliche Intelligenz (KI), um damit Content (Inhalte) für ihre Webseite, ihren Newsletter oder ihre Social Media-Präsenzen zu generieren.
Doch wie sieht es mit dem Urheberrecht der von einer KI generierten Inhalte aus? Hier die wichtigsten Infos im Überblick:
KI generierte Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt
Von einer Künstlichen Intelligenz (KI) generierte Inhalte (Texte, Videos, Audios, Bilder) sind gemeinfrei. Das bedeutet, dass sie nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Sie dürfen grundsätzlich ohne Einschränkungen zur Veröffentlichung
- auf der Vereins-Website
- im Vereins-Newsletter
- auf Social Media-Präsenzen des Vereins
und anderen Medien vom Verein genutzt werden.
Eine Künstliche Intelligenz kann nicht als Urheber von Werken gelten. Dies ist menschlichen Schöpfer*innen vorbehalten. Das Urheberrecht entsteht mit der geistigen Schöpfung durch einen Menschen, z.B. mit dem Erstellen eines Textes.
In § 2 II Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) heißt es, dass Werke im Sinne des Gesetzes nur persönliche geistige Schöpfungen sein können. Der Inhalt muss also von einem Menschen gestaltet sein sowie seine Gedanken und Gefühle individuell darstellen.
Wenn ein Mensch per Prompt eine KI zum Erstellen von Texten, Bildern und Audios auffordert, wird allerdings auch dieser nicht zum Urheber der von der KI generierten Inhalte.
Beachten Sie folgende Stolperfallen!
Was passiert wenn die KI Bilder, Audios oder Texte generiert, die einem real existierenden, urheberrechtlich geschützten Werk (Bild, Audio, Text) entsprechen/stark ähneln?
Wenn Sie ein solches Werk nutzen, drohen Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen des Urhebers oder der Urheberin. Unser Tipp: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, prüfen Sie auf der Website des Deutschen Marken- und Patentamtes (DPMA) ob das generierte Werk urheberrechtlich geschützt ist, bevor sie es veröffentlichen.
Was passiert, wenn die KI dasselbe Bild, Video oder denselben Text bei mehreren Nutzer*innen generiert?
Es besteht die Gefahr, dass ein von der KI-generierter Output (z.B. ein Logo oder Bild) auch von anderen Nutzer*innen in identischer Form verwendet wird. Dadurch kann es zu Verwechslungen, Mehrfachveröffentlichungen des gleichen Inhalts kommen. Unser Tipp: Passen Sie den KI-generierten Output individuell an.
Was passiert, wenn die KI fehlerhafte Inhalte generiert?
Wenn eine KI fehlerhaften Output erstellt, dieser vom Verein veröffentlicht wird und einen Schaden bei den Nutzer*inne hervorruft, sind Schadensersatzforderungen denkbar. Erstellt eine KI z.B. den Text für eine Stellenanzeige und wird dabei nicht der Allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt, kann es zu Schadenersatzforderungen von betroffenen Personen kommen. Das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) fordert, dass in Stellenausschreibungen und Stellenbeschreibungen keine Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder Behinderung stattfinden darf.
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Derzeit (Stand: November 2024) besteht in Deutschland (noch) keine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Das könnte sich in den nächsten Jahren ändern. Beobachten Sie die Entwicklungen! So hat das Europäische Parlament mit dem Artifical Intelligence (AI) Act im Mai 2024 das weltweit erste Gesetz zur staatlichen Regulierung von KI beschlossen. Das Gesetz ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Es regelt, wofür und wie KI in der EU eingesetzt verwendet werden darf.
Praxistipp
Wenn Sie mit einer KI generierte Bilder veröffentlichen, informieren Sie darüber (z.B. durch Texthinweis im Bildtitel oder in der Bildunterschrift, Verwendung des Hashtags #kigeneriert oder ein Wasserzeichen „mit KI erstellt“), auch wenn Sie das aktuell gar nicht müssen. Das sorgt für Transparenz und Vertrauen bei Ihren Nutzer*innen.
Kennzeichnungspflicht von KI generierten Inhalte in sozialen Netzwerken des Vereins
Für bestimmte, von einer KI generierte Inhalte auf Facebook, TikTok & Co. gibt es eine Kennzeichnungspflicht.