Kennzeichnung KI-generierter Inhalte auf Social Media
Pflicht zur Kennzeichnung beachten!
Eine beliebte Funktion Künstlicher Intelligenz (KI) ist die Erstellung von Social Media-Inhalten.
KI generierte Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt. Sie sind gemeinfrei. Gemeinfreie Werke unterliegen nicht dem Urheberrechtsschutz und dürfen ohne Einschränkungen (z.B. zur Veröffentlichung auf der Vereins-Website oder in einem Vereins-Newsletter verwendet werden.
Eine KI kann nicht als Urheber von Werken gelten. Dies ist menschlichen Schöpfer*innen vorbehalten.
Wenn ein Mensch eine KI per Prompt zum Erstellen von Texten, Bildern und Audios auffordert, wird auch er nicht automatisch zum Urheber der von der KI generierten Inhalte.
Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Derzeit (Stand: November 2024) besteht in Deutschland (noch) keine Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Das könnte sich in den nächsten Jahren ändern. Beobachten Sie die Entwicklungen! So hat das Europäische Parlament mit dem Artifical Intelligence (AI) Act im Mai 2024 das weltweit erste Gesetz zur staatlichen Regulierung von KI beschlossen. Das Gesetz ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Es regelt, wofür und wie KI in der EU eingesetzt verwendet werden darf.
Praxistipp
Wenn Sie mit einer KI generierte Bilder veröffentlichen, informieren Sie darüber (z.B. durch Texthinweis im Bildtitel oder in der Bildunterschrift, Verwendung des Hashtags #kigeneriert oder ein Wasserzeichen „mit KI erstellt“), auch wenn Sie das aktuell gar nicht müssen. Das sorgt für Transparenz und Vertrauen bei Ihren Nutzer*innen.
Kennzeichnungspflicht auf Social Media-Plattformen
Auf Instagram, Facebook, TikTok, YouTube & Co. müssen hingegen schon heute von einer KI generierte Bilder, Videos und Audios gekennzeichnet werden.
Meta (Facebook und Instagram gehören zu dem US-Unternehmen) verlangt eine KI-Kennzeichnung, wenn Inhalte fotorealistisches Videomaterial oder realistisch klingendes enthalten, das digital erstellt, bearbeitet oder verändert wurde – einschließlich mit KI. Wenn man gegen diese Kennzeichnungspflicht verstößt, muss man mit Sanktionen von Meta rechnen.
Bei YouTube müssen mit KI manipulierte oder synthetische Inhalte (Videos, Audios) die realistisch wirken, gekennzeichnet werden. Wenn man sich nicht daran hält, drohen Strafen.
Infos, welche KI-generierten Inhalte wie auf TikTok gekennzeichnet werden müssen, finden Sie auf der TikTok-Hilfeseite.
Mit einer KI erstellte Texte müssen aktuell auf Instagram, Facebook oder TikTok nicht gekennzeichnet werden.
Achtung! KI und der Einsatz auf Social Media-Plattformen entwickelt sich sehr dynamisch. Das kann dazu führen, dass die Anforderungen der sozialen Netzwerke zu KI-generierten Inhalten angepasst/aktualisiert werden. Auch hier sollten Sie die Entwicklungen im Auge behalten, z.B. wenn der AI Act in Deutschland umgesetzt wird.
Deepfakes
Deepfakes (der Begriff setzt sich zusammen aus den englischen Wörtern „Deep Learning“ und „Fake“) sind durch KI manipulierte, auf die Nutzer*innen realistisch wirkende Medieninhalte (Fotos, Videos etc.). Deepfakes sind nicht automatisch illegal. Deepfakes müssen in jedem Fall gekennzeichnet werden.