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Sicherheit: Aufgaben des Vorstandes in der Praxis - Vorgehensweise

Arbeitsschutz im Sportverein in Eigenregie durchführen oder als Fremdleistung einkaufen?

Um den Arbeitsschutz im Sportverein regelkonform umzusetzen, benötigt der Verein in der Regel fachkundige Partner wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und eine betriebsärztliche Betreuung. Beide Experten/innen müssen unabhängig der Vereinsgröße und der Anzahl der Beschäftigten vom Vorstand schriftlich bestellt werden.

Die Art und der Umfang der Betreuung durch diese beiden Experten/Expertinnen sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten.

Bei einer Betriebsgröße von maximal 10 Beschäftigten kann der Verein die "Regelbetreuung (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung) für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten" zur Sicherstellung des Arbeitsschutzes wählen. Die Grundbetreuung beinhaltet die Unterstützung des Vereinsvorstandes bei den Gefährdungsbeurteilungen; sie muss spätestens alle 5 Jahre wiederholt werden. Bei maßgeblichen Änderungen in Teilen des Arbeitssystems im Verein oder z.B. bei Unfall- oder Erkrankungsuntersuchungen, kommen die anlassbezogenen Betreuungen hinzu. Betriebsarzt/-ärztin und FaSi unterstützen den Vorstand hierbei ohne zeitliche Mindestvorgaben. Bei der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen und Berichten kann sich der Vorstand von den Fachkundigen unterstützen lassen.

Vereine mit mindestens 11 Beschäftigten können die "Regelbetreuung (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung) für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten" wählen. Die Regelbetreuung schreibt vor, dass die bestellte FaSi mindestens 0,3 Stunden pro Jahr und Beschäftigten und der bestellte Betriebsarzt/die bestellte Betriebsärztin mindestens 0,2 Stunden pro Jahr und Arbeitnehmer im Verein beratend im Einsatz sind. Innerhalb der Grundbetreuung setzen sich die Experten nicht nur mit Gefährdungsbeurteilungen auseinander, sondern beraten auch zu Themen wie Verhaltens- und Verhältnisprävention im Verein. Die betriebsspezifische Betreuung umfasst beispielsweise auch die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen der Beschäftigten. Besonders riskante Bereiche innerhalb des Vereins, die Weiterentwicklung des Gesundheitsmanagements, Änderungen im Verein oder gesetzliche Änderungen, die für Vereine relevant sind, sind ebenfalls Anlässe für eine betriebsspezifische Betreuung.

Um die arbeitssicherheitstechnische Betreuung für kleine Betriebe und Vereine zu organisieren, können diese, sofern sie maximal 50 Personen beschäftigen, alternativ auch das Unternehmermodell zur Betreuung wählen. Hier wird ein aktiv in die Arbeitsabläufe und das Vereinsgeschehen eingebundenes Vorstandsmitglied (§ 26 BGB) durch ein Informations- und Motivationsseminar (12 LE der VBG) befähigt, Gefährdungsbeurteilungen selber zu erstellen und zu entscheiden, ob eine FaSi oder ein/e Betriebsarzt/-ärztin bei Bedarf als Experten für die ein oder andere Beurteilung hinzugezogen werden sollen. Auch in diesem Fall müssen die eigens erstellten Gefährdungsbeurteilungen und die Berichte der Experten zur Dokumentation vorgehalten werden. Spätestens nach fünf Jahren muss das Vorstandsmitglied sein Wissen durch eine Fortbildungsmaßnahme auffrischen. Bei der Wahl des Unternehmermodells fallen nur Kosten für die bei Bedarf hinzugezogenen Experten an, denn die Gefährdungsbeurteilungen und entsprechenden Dokumentationen übernimmt das qualifizierte Vorstandsmitglied.