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Begehung

Begehungen - ein Teil der vorausschauenden Analyse

Um sich ein umfassendes Bild von den Arbeitsbedingungen im Verein zu verschaffen, sind regelmäßige Begehungen von Arbeitsstätten (Sportanlagen, -hallen und Büroräume) gesetzlich vorgeschrieben. Der Vereinsvorstand hat die Pflicht, die Gesundheit aller Beschäftigten zu schützen und Unfälle zu vermeiden. Begehungen sind zwar Momentaufnahmen, aber sie geben Aufschluss über vorhandene Gefährdungen. Der zeitliche Rhythmus und die Dauer von präventiven Begehungen werden individuell in Abhängigkeit der Gefährdung im Verein festgelegt. Aber auch bei aktuellen Beschwerden oder Unfällen sollten zusätzliche Begehungen anlassbezogen durchgeführt werden, um Wiederholungen von Unfällen zu vermeiden.

Im Rahmen einer Begehung werden alle Arbeitssysteme mit dem besonderen Augenmerk auf Unfallgefahren, Belastungen von Beschäftigten und daraus resultierenden gesundheitlichen Gefährdungen, analysiert. Mängel werden aufgezeigt und daraus etwaige Änderungen werden notwendig. Neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem*der Betriebsarzt*in können Expert*innen zu einzelnen herausfordernden Spezialthemen, wie z.B. Prüfung von Sportstätten und Gerätesicherheit jederzeit bei Begehungen hinzugezogen werden.

Durch Befragungen oder Interviews der Trainer*innen, Übungsleitungen und anderen Beschäftigten kann der Verein bereits im Vorfeld zahlreiche Informationen über mögliche Probleme oder Sorgen der Betroffenen während ihrer Arbeit einholen. Durch den Einbezug der Zielgruppe zeigt der Verein auch die Wichtigkeit des Themas Sicherheit im Verein auf und motiviert die Beteiligten zum Mitdenken.

Während einer Begehung sollten auch vom Begehungsteam alle sicherheitsrelevanten Regeln eingehalten werden. So sind in Sporthallen auch für die Halle geeignete Turnschuhe zu tragen und nicht die Straßenschuhe mit Ledersohlen, die nicht nur Schmutz mitbringen, Beschädigungen des Hallenbodens verursachen können, sondern durch die auch ein erhöhtes Unfallrisiko aufgrund möglicher Rutschgefahr besteht. Auch das Benutzen des Handlaufs beim Treppengehen gehört als sicherheitsrelevante Maßnahme dazu.

In der Regel werden standardisierte oder individualisierte Checklisten bei einer Begehung eingesetzt, so dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte geprüft werden und nichts vergessen wird. Sollten bei Auffälligkeiten weitere Untersuchungen sinnvoll sein, müssen zusätzliche Analysen durchgeführt werden. So können auch unterschiedlichen Arbeitsplätze hinsichtlich Über-bzw. Unterschreitungen von Grenz-/Mindestwerten untersucht werden und Messungen ggf. mit speziellen Geräten durchgeführt werden. Themen wie ausreichend Licht am Arbeitsplatz, zu hohe Lärmbelastung auch durch Kindergeschrei, aber auch durch Telefon, Drucker oder andere Geräte im Büro sind häufig untersuchte Werte. Gefahrstoffe wie z.B. durch Drucker oder Ausdünstungen von neu angeschafften Materialien erzeugt oder zu warme bzw. zu kalte Hallen oder Büroarbeitsplätze können auch im Sportverein gesondert Analysen sein. Aber auch physische und auch psychische Belastungen der Beschäftigten werden im Rahmen einer Begehung schon erfasst und später dann im Detail geklärt.

Die Dokumentation aller Ergebnisse ist in Form einer ausgefüllten Checkliste oder eines Protokolls als Bericht zu verfassen. Sie ist die Basis, auf der die festgestellten Mängel zur Beseitigung festgehalten werden. Konkrete Verantwortlichkeiten zur Beseitigung werden festgelegt und auch der Zeitpunkt, bis wann der Mangel zu beseitigen ist, wird terminiert.