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Unterweisung von Mitarbeiter*innen

Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes zur Information der Mitarbeiter/innen

In unterschiedlichen Gesetzen und Vorschriften, wie beispielsweise im ArbSchG §12, werden Unternehmer, so auch Vereine aufgefordert, Unterweisungen bei den Beschäftigten durchzuführen. Regelmäßig in angemessenen Zeiträumen, aber mindestens einmal im Jahr sind Unterweisungen zu Sicherheitsaspekten durchzuführen, bei Jugendlichen sollten diese mindestens halbjährlich erfolgen. Grundsätzlich muss jede*r neue Mitarbeiter*in eine Erstunterweisung erhalten. Solch eine Unterweisung ist auch beim Arbeitsplatzwechsel und bei Änderungen von Teilen im Arbeitssystem sowie aus aktuellem Anlass z.B. nach Unfällen vorgesehen und sollte maximal 30 Minuten dauern.

Unterweisungen sind vom Vereinsvorstand bzw. den Vorgesetzen durchzuführen. Diese Aufgabe kann aber auch an befähigte Personen delegiert werden. Themen, die in Unterweisungen vermittelt werden, ergeben sich aus den Gefährdungsbeurteilungen im Verein. So könnte das generelle Thema Erste Hilfe für alle Beschäftigten im Verein von Interesse sein. Eine Gruppe von Übungsleitungen aus der Turnabteilung könnte zum Thema Auf- und Abbau des neu angeschafften großen Trampolins unterwiesen werden. Für die Beschäftigten aus der Geschäftsstelle könnte die Frage „Wie sitze ich gesund am Bildschirmarbeitsplatz?“ einen großen Mehrwert bringen. Weitere Unterweisungsthemen ergeben sich aus den unterschiedlichen Aufgabengebieten der Beschäftigten, können aber auch allgemeine Fragen rund um das Thema Sicherheit im Verein wie der Umgang mit Geräten, das Verhalten bei Unfällen oder aber auch Doping oder Suchtmittelkonsum behandeln.

Unterweisungen können auch in Gruppen mit gleichem Wissensstand durchgeführt werden. Sie gehören zu den verhaltensbezogenen Maßnahmen und sind auf der untersten Stufe der Maßnahmenhierarchie angesiedelt. Sie sind in der Regel kostengünstige Möglichkeiten, bei Beschäftigten Fehlverhalten zu vermeiden und werden häufig ergänzend zu anderen Schritten der Maßnahmenhierarchie eingesetzt. Je mehr praktische Inhalte eine Unterweisung enthält, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Unterwiesenen das Thema auch behalten und später auch umsetzen können. So ist beispielsweise eine theoretische Unterweisung, in der beschrieben wird, wie man einen Feuerlöscher bedient, weniger nachhaltig, als eine Unterweisung, wo alle Teilnehmenden selbst einen Feuerlöscher einsetzen.

Eine Unterweisung soll Beschäftigte nicht nur belehren, indem Kenntnisse und Fähigkeiten für die Verrichtung von Arbeiten vermittelt werden, sondern auch motivieren, sich gesund und sicher zu verhalten. Denn fast jede Gefährdung, die im Vorfeld erkannt wird, kann auch mit entsprechenden Schutzmaßnahmen vermieden werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist auch die Dokumentation der Unterweisung samt Inhalten, die sowohl von Unterweisenden als auch Unterwiesenen mit Datum unterzeichnet wird.