Sicherheitstechnische Überprüfungen
Regelmäßige Prüfungen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten
Arbeitgeber sind verpflichtet den Beschäftigten ausschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die für den Einsatz geeignet sind und die bei sachgerechter Nutzung den Gesundheitsschutz sicherstellen. Daher sind sicherheitstechnische Überprüfungen für Unternehmen gesetzlich in der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben. Diese gelten somit auch für Sportvereine.
Bei der Wahl des Unternehmermodells kann der Vorstand viele Prüfungen im Verein mit Hilfe von Checklisten selbst durchführen oder andernfalls die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) beauftragen - die entsprechende Dokumentation inbegriffen. So benötigt der Verein z.B. für das Feststellen von Stolperstellen, die sichere Lagerung von (Klein-) Geräten oder das Messen der Raumtemperatur keine Unterstützung von Experten. Doch einige Checks dürfen nur von besonders befähigten fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Sportgeräte unterliegen der Kontrolle durch einen Fachmann/eine Fachfrau in einem vom Hersteller vorgegeben Prüfungsintervall.
Das Prüfen von Elektrogeräten, die im Inventar des Vereins gelistet sind, unterliegt ebenfalls einer besonderen Fachkunde und muss gemäß der Norm VDE 0701-0702 durchgeführt werden. Diese Prüfung gilt nicht nur für die Musikanlage oder den elektrischen Vorhang in der Halle, den Defibrillator und das Blutdruckmessgerät, sondern auch für die Kaffeemaschine, den Kühlschrank, den Computer mit Monitor und Drucker sowie das Telefon und auch für das Radio in der Geschäftsstelle. Ebenso sind auch für den Staubsauger und die elektrische Reinigungsmaschine für die Gebäudereinigung zu prüfende Arbeitsmittel. Darüber hinaus gibt es in dem einen oder anderen Verein sicherlich noch weitere zu prüfende elektrische Gegenstände oder Arbeitsmittel.
Das Prüfungsintervall wird entweder vom Hersteller oder in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und beträgt für Elektrogeräte üblicherweise ein bis vier Jahre. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen oder Reparaturen muss ebenfalls eine Prüfung durchgeführt werden.
Sämtliche Maßnahmen gegen Brände, wie z.B. Rauchmelder und Feuerlöscher, müssen ebenfalls regelmäßig von Experten geprüft werden.
Für alle Prüfung gilt die entsprechende Dokumentationspflicht, die mittels Checklisten vereinfacht werden kann.