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Autor*in: Golo Busch...

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. In der Mitgliederversammlung artikuliert sich der Wille der Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheit zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen worden sind.


Autor*in: Golo Busch...

Es gibt ca. 600.000 eingetragene Vereine. Regelmäßig haben die Mitgliederversammlung dieser Vereine bestimmte Aufgaben.


Autor*in: Golo Busch...

Mitgliederversammlungen haben unterschiedlichste Bezeichnungen. Der „Name“ der Mitgliederversammlung ist nebensächlich. Das Gesetz sieht einen Unterschied zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Mitgliederversammlung nicht vor.


Autor*in: Golo Busch...

Die Satzung hat Regelungen über die Form und die Voraussetzungen der Einberufung der Mitgliederversammlung zu enthalten (§§ 32 Abs. 1, 36, 37, 58 Nr. 4 BGB). Sie ist immer in den durch die Satzung bestimmten Fällen einzuberufen sowie dann, wenn es das Vereinsinteresse erfordert.


Autor*in: Golo Busch...

Die Einberufung hat durch das nach der Satzung zuständige Vereinsorgan zu erfolgen. Dies ist in der Regel der Vorstand gem. § 26 BGB. Mitglieder des erweiterten Vorstandes können in der Regel eine Mitglieder-versammlung nicht wirksam einberufen. Nach Ablauf der Amtszeit oder Rücktritt kann der Vorstand wirksam eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn er noch im Vereinsregister eingetragen ist.


Autor*in: Golo Busch...

Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch ein unzuständiges Organ ist unwirksam. Die in einer derartigen Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse sind regelmäßig nichtig.


Autor*in: Golo Busch...

Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder, wenn eine Satzungsregelung fehlt, 10 % der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.


Autor*in: Golo Busch...

Die laut Satzung erforderlich Minderheit muss den Antrag auf Einberufung der Mitgliederversammlung schriftlich unter Angabe des Grundes an den Vorstand richten. Der Vorstand muss dem ordnungsgemäß gestellten Antrag in der Regel entsprechen.


Autor*in: Golo Busch...

Wenn die Minderheit keinen Erfolg mit ihrem Antrag auf Einberufung einer Mitgliederversammlung mit der gewünschten Tagesordnung hatte, kann sie beim Amtsgericht den Antrag stellen, sie zu ermächtigen, selbst die Mitgliederversammlung mit einer bestimmten Tagesordnung einzuberufen. Das Verfahren wird im BGB, FamFG und RPflG geregelt.


Autor*in: Golo Busch...

Muster: Schriftliches Verlangen der Minderheit gem. § 37 BGB an den Vorstand auf Einberufung einer Mitgliederversammlung


Autor*in: Golo Busch...

Muster: Schriftlicher Antrag der Mitglieder an das Amtsgericht auf Ermächtigung zur Selbstberufung der Mitgliederversammlung gem. § 37 BGB


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Muster: Schriftlicher Antrag der Mitglieder an das Amtsgericht auf Ermächtigung zur Selbstberufung der Mitgliederversammlung gem. § 37 BGB


Autor*in: Golo Busch...

Die Satzung muss die Form der Einberufung der Mitgliederversammlung festlegen. Die Form kann frei bestimmt werden. Die Form muss aber so gewählt sein, dass jedes Mitglied von der Anberaumung der Mitgliederversammlung Kenntnis erlangt oder ohne besondere Bemühungen Kenntnis erlangen kann.


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Die Satzung muss die Form der Einberufung der Mitgliederversammlung festlegen. Die Form kann frei bestimmt werden. Die Form muss aber so gewählt sein, dass jedes Mitglied von der Anberaumung der Mitgliederversammlung Kenntnis erlangt oder ohne besondere Bemühungen Kenntnis erlangen kann.


Autor*in: Golo Busch...

Die Form der Berufung muss in der Satzung bestimmt geregelt werden. Unzulässig sind ungenaue Regelungen.


Autor*in: Golo Busch...

Das Vereinsrecht regelt keine Frist, die zwischen der Einladung und dem Termin der Mitgliederversammlung liegen soll. Regelt die Satzung eine entsprechende Frist, so ist diese durch das Einberufungsorgan einzuhalten. Eine Frist muss angemessen lang sein.


Autor*in: Golo Busch...

Das Vereinsrecht regelt weder einen Ort der Mitgliederversammlung, noch eine Versammlungszeit. Entsprechende Satzungsregelungen sind bei Sportvereinen unüblich. Ort und Zeit werden in der Regel vom Vorstand als Einberufungsorgan festgesetzt.


Autor*in: Golo Busch...

Es sind alle Mitglieder eines Vereins zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Das Recht auf Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist ein Grundrecht eines Mitgliedes. Es sind somit auch nicht stimmberechtigte Mitglieder einzuladen.


Autor*in: Golo Busch...

Ein Vereinsvorstand als satzungsmäßiges Einberufungsorgan kann eine bereits einberufene Mitgliederversammlungen absagen oder verlegen.


Autor*in: Golo Busch...

§ 32 Abs. 1 S. 2 BGB verlangt für die Gültigkeit des Beschlusses der Mitgliederversammlung, „dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird“. Den Mitgliedern muss also mit der Einberufung (Einladung) die (vorläufige) Tagesordnung mitgeteilt werden.


Autor*in: Golo Busch...

Muster für die Einberufung einer Mitgliederversammlung


Autor*in: Golo Busch...

Die Teilnahme von Gästen an einer Mitgliederversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Gästen kann durch eine Satzungsregelung oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung die Teilnahme an einer Mitgliederversammlung gestattet werden. Teilweise wird auch dem Versammlungsleiter die Entscheidung über die Zulassung von Gästen eingeräumt.


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